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Vermögen managen in der Stiftung

Praxisfall zum Stiftungsvermögen

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hinterlässt in vielen Bereichen der Vermögensanlage ihre Spuren. Selbst bei „konservativ“ und „sicheren“ Wertpapierdepots sind Verluste zu verzeichnen. Das erleben besonders schmerzhaft Stiftungsvorstände, die für die Kapitalanlage ihrer Stiftung verantwortlich sind.

Fall aus der Praxis

Eheleute Rotmann haben vor 3 Jahren ihr Unternehmen verkauft und – da sie keine Kinder haben – einen Teil ihres Geldes in eine neu gegründete Stiftung investiert. Mit diesem Geld sollen notleidende Kinder in der Region unterstützt werden sowie benachteiligten Kindern Möglichkeiten zur Bildung gegeben werden, wenn die Eltern dieses nicht finanzieren können.

Das Stiftungsvermögen, das als Grundkapital eingezahlt wurde, beträgt 2.000.000 €. Die Rechnung der Eheleute: Wenn pro Jahr 4 % erwirtschaftet und ausgeschüttet werden, stehen 80.000 € für die Kinder zur Verfügung.

Die Verwaltung des Stiftungsvermögens haben Rotmanns an ihre alte Bankverbindung, eine Privatbank, übertragen. Doch vor etlichen Wochen kam die böse Überraschung. Die Beraterin musste bei der gemeinsamen Strategiebesprechung einräumen, dass „das Jahr 2008 nicht optimal verlaufen“ ist. In Zahlen: Der Verlust im Depot betrug 7,2 %!

Rotmanns sind entsetzt, denn sie hatten maximal mit einer „schwarzen Null“ – also Vermögenserhalt - gerechnet. Das Problem: Nun ist auch der Grundstock „angegriffen“ – und dies sieht die Stiftungsbehörde nicht gerne. Schließlich sehen die Stiftungsgesetze vor, dass das Vermögen in seinem Bestand ungeschmälert, also ohne Verluste, zu erhalten ist.

Derzeit drücken die Stiftungsbehörden „ein Auge“ zu, da auch sie das Jahr 2008 als „außergewöhnlich“ ansehen. Dennoch: Für Rotmanns stellt sich das Problem, dass sie nun in ihrer Stiftung auf Verlusten sitzen, die ausgeglichen werden müssen.

Zudem: Vermögenserhalt bedeutet nach herrschender Meinung nicht, dass die zwei Millionen Euro nominal erhalten bleiben müssen, sondern dieser Wert wird „real“, also unter Berücksichtigung der Inflationsrate“ verstanden. Nun ist diese aktuell zu vernachlässigen, aber mittelfristig stellt sich diese Herausforderung sehr wohl.

Spannungsfeld


Das Spannungsfeld zwischen Ausgleich der Inflationsrate (= realer Vermögenserhalt) und „sichere Kapitalanlage“ ist nur schwer zu lösen. Der sog. „sichere Zins“, den z. B. Staatsanleihen bester Bonität liefern, reicht nicht aus, um den Kapitalerhalt nach Inflation zu sichern. Dies liegt auch an einem Umstand, den das Gesetz vorgibt: Es müssen mindestens 2/3 der ordentlichen Erträge, also Zinsen und Dividenden, für den Stiftungszweck verwendet werden. Dieser Betrag fließt zwingend aus der Stiftung heraus. Für Rotmanns bedeutet dies, dass sie maximal ein Drittel verwenden können, um damit den Kapitalstock der Stiftung zu stärken. Aber: Die Eheleute wollen 80.000 Euro pro Jahr für ihre Förderprojekte verwenden. Das sind bereits vier Prozent. Der aktuelle sichere Zins liegt unter dieser Marke. Das Dilemma ist nur schwer zu lösen.

Die Verluste von mehr als 7 % sind ebenso bittere Realität. Die Aufgabe ist, dass diese Verluste bald ausgeglichen werden. Zunächst besteht die Hoffnung, dass sich die Börse erholt, allerdings ist die Aktienquote im Depot mit 7 % gering. Einen höheren Betrag „trauen“ sich die Eheleute nicht. Sie müssen daher in den „sauren Apfel beißen“, einen Teil der ordentlichen Erträge, die das Stiftungskapital erwirtschaftet, nicht auszuschütten. Der Rat: Den Maximalbetrag, nämlich 1/3 dieser Erträge für die Stärkung des Stiftungskapitals nutzen. Um dennoch die 80.000 Euro auszuschütten, können die Eheleute der Stiftung eine Spende aus ihrem Privatvermögen geben, die dem Differenzbetrag entspricht. Laut Stiftungsrecht müssen diese Spenden zeitnah ausgeschüttet werden, sind also vom Stiftungskapital zu trennen. Da den Eheleuten Rotmann „ihre“ Kinder am Herzen liegen, ist die Entscheidung für die Spende schnell getroffen.

Allerdings suchen sie sich jetzt einen anderen Vermögensspezialisten, der mehr von Stiftungsanlagen versteht. Sie werden fündig. Dieser zeigt mehrere Strategien auf. Alle habe ein Element, nämlich ein speziellen Depottyp. „Kapitalerhaltungsdepot“. Dabei handelt es sich um ein aus der Versicherungswirtschaft übertragenes Modell, das für Stiftungen, Versorgungswerke und „Ruheständler“ überarbeitet wurde. Das Ziel: Innerhalb eines Jahres soll der nominale Kapitalerhalt gesichert sein, durch Rücklagenbildung soll dann der reale Kapitalerhalt erreicht werden. Dass das Modell funktioniert, zeigt das Jahr 2008: Nach Kosten blieb noch ein „mageres“ Plus von 0,4 %. Mit Blick auf die heftigen Turbulenzen an den Kapitalmärkten ist dies ein Hinweis auf die Güte des Vermögensmanagers. Die Prognose für die nächsten 12 Monate fällt verhalten aus: Die gewünschten 4 Prozent Ausschüttungen sind erreichbar, aber nicht sicher. Ggfs. müssen Rotmanns noch etwas mehr als zunächst berechnet in die Stiftung spenden.

Allerdings: Bis Mitte November 2009 hat das Depot die Erwartungen übertroffen. Die ausschüttbaren Erträge liegen über 4 %, darüber hinaus ist das Stiftungsvermögen um weitere 4 % gewachsen. Die Zusatzerträge werden jetzt wieder in sichere Häfen gebracht und zum Kapitalaufbau verwendet.

Der nächste Besprechungstermin ist für Anfang 2010 vorgesehen. Die Stifter sind zufrieden, dass ihre Stiftung nun gut auf Kurs ist.