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Vermögen managen in der Stiftung

Fallen bei der Beratung von Stiftungsvermögen

Das Instrument „gemeinnützige Stiftung“ nimmt in der Vermögensplanung von Unternehmern und Vermögenden eine immer größere Bedeutung ein. Dies ist auch dem deutschem Staat zu verdanken, der die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden und Stiftungsdotierungen vor einiger Zeit deutlich verbessert hat (siehe unten). Immer mehr Banken und Vermögensverwalter richten daher ihre Dienstleistungen auch auf Stiftungen aus. Die Motive sind dabei recht unterschiedlich: Die einen sehen darin eine Kernkompetenz – und möchten diese auch entsprechend vergütet haben. Andere wiederum arbeiten maximal kostendeckend, freuen sich aber über den Zugang zu einem attraktiven Kunden. Wer stiftet, ist auch vermögend – so die Devise.

Übersicht: Abzugsfähigkeit von Dotationen und Spenden:

- § 10b Abs. 1 1a EStG: Alle 10 Jahre 1.000.000 € als Dotation in Vermögensstock der Stiftung.
- § 10b Abs. 1 EStG: Jährlich max. 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
- Kein Rücktrag, jedoch Vortrag der Abzugsbeträge möglich.
Grundsätzlich keine Reduktion der Abgeltungssteuer (Einkünfte aus Kapitalvermögen) möglich.


Stifter sollten allerdings wachsam sein. Denn die Anlage von Stiftungsvermögen ist eine Spezialdisziplin, wie der nachfolgende Fall aus der Praxis zeigt.

Fall aus der Praxis

Fritz Nehrhut ist 67 Jahre alt, verheiratet und hat drei erwachsene Töchter. Nach einer erfolgreichen Unternehmerzeit und gelungenem Unternehmensverkauf steht ein neuer Lebensabschnitt vor der Tür: Der Ruhestand. Finanziell kann diese Lebensphase als gesichert gelten. Das Privatvermögen der Eheleute beläuft sich nach dem Verkauf des mittelständischen Unternehmens auf gut 28 Millionen Euro. Tendenz steigend, da sie mehr Erträge erwirtschaften als sie für ihren Ruhestand ausgeben wollen.

Freunde berichten über Fritz Nehrhut, dass er eine „soziale Ader“ hat. Seit Jahren hat er immer wieder Geldbeträge gespendet, um in seiner Region benachteiligte Kinder zu fördern. Doch richtig glücklich wurde er dabei nicht, da für ihn unklar war, ob seine Spenden wirklich bei den Bedürftigen in seinem Sinne ankommen. Daher war für ihn klar: Ich gründe eine eigene Stiftung.

Im Jahr 2010 soll dieser Plan nun umgesetzt werden. Erste Anlaufstation: Sein Steuerberater. Dieser hat ihn seit Jahrzehnten kompetent begleitet. Über das Geschäftliche hinaus ist eine fast freundschaftliche Verbindung entstanden. Daher ist dieser auch ehrlich gegenüber seinem Mandanten: Über umfangreiche Erfahrungen mit Stiftungen, insbesondere mit der Anlage von Stiftungsvermögen, verfügt er nicht. Was er allerdings sagen kann: Es wäre besser gewesen, wenn Nehrhut die Stiftung früher gegründet hätte. Jetzt unterliegt der größte Teil seiner Einkünfte der Abgeltungssteuer – und die ist durch die Spenden in die Stiftung nicht zu reduzieren. Nur die Steuern, die aus den übrigen Einkunftsarten wie Vermietung und Verpachtung oder Gewerbetrieb stammen, können wirksam reduziert werden. Den Satz „Das hättest du mir auch eher sagen können“ kann sich Nehrhut dabei nicht verkneifen.

Von besonderem Interesse ist für Nehrhut, dass „seine“ Kinderprojekte keine Geldsorgen haben. 10 % seines Vermögens will er jetzt dafür zur Verfügung stellen. Das sind 2.800.000 €. Die Stiftung, die dann seinen Namen trägt, soll ab sofort 100.000 € ausschütten – so seine Vorstellungen, mit denen er zu zwei seiner „Hausbanken“ geht.

Zwei Angebote

Das erste Haus präsentiert seine „konservative Vermögensverwaltung“. Diese enthält überwiegend Rentenanlagen, Staatsanleihen, Pfandbriefe und Unternehmensanleihen. Hinzu kommen ausgewählte Aktien und Rohstoffe-Anlagen in Form von „Gold-ETFs“. Die Bank bemerkt, dass es nicht so einfach ist, 100.000 € jährlich auszuschütten, ohne große Risiken einzugehen. Ihr Trick, um das Dilemma zu lösen: Sie kauft überwiegend Renten mit einem hohen Kupon. Da das Zinsniveau derzeit niedrig ist, geht das nur mit einem Kursaufschlag. Daher muss sie die Papiere zu Kursen von 103 bis 107 % erwerben.

Die Bank zeigt mit diesem Vorschlag ihre fehlende Erfahrung: Der Erwerb von diesen „über-pari“-Anleihen führt zu einem (stiftungsrechtlichen) Vermögensverlust – und das wird von den Stiftungsbehörden und dem Finanzamt kritisch gesehen. Stiftungen müssen ihr Vermögen erhalten. Nur die ordentlichen Erträge dürfen (genau genommen: müssen) ausgeschüttet werden. Wenn nun eine Stiftung einen großen Teil ihres Vermögens zu Kursen über 100 % kauft, um höhere ordentliche Erträge als der Markt hergibt, zu erwirtschaften, schüttet sie über diesen „Trick“ Vermögenssubstanz aus. Kauft also die Stiftung für bspw. 1.070.000 € Anleihen (Kurs 107 %), bekommt sie am Ende nur 1.000.000 € zurück. Das ist ein Vermögensverlust von 70.000 €.

Die zweite Bank, die Nehrhut aufsucht, empfiehlt die Investition in einen Stiftungsfonds. Diese Investmentfonds sind speziell für gemeinnützige Stiftungen aufgelegt. Sie schütten regelmäßig aus. Vorteil: der Verwaltungsaufwand ist auf ein Minimum reduziert. Während bei einer „normalen“ Vermögensverwaltung die Buchführung sehr detailliert erfolgen muss, alle Wertpapiere gesondert verbucht und nach ordentlichen und außerordentlichen Erträgen aufgeteilt werden müssen, gibt es beim Stiftungsfonds nur eine Anlageposition. Für Nehrhut eine attraktive Idee, denn viel Arbeit möchte er mit seiner Stiftung nicht haben.

Fehlende Steuermöglichkeit

Doch beim genauen Betrachten fällt auf, dass diese vermögensverwaltenden Mischfonds nicht das Gelbe vom Ei sind. Der Kostenblock dieser Fonds beträgt zumeist um die 1,2 % pro Jahr. Dies ist eine happige Summe, die die Ausschüttungsmöglichkeiten und damit die Förderung der Kinder mindert. Und das will Nehrhut natürlich nicht.

Bei kleinen Stiftungsvermögen können diese Fonds sinnvoll sein, für die Nehrhut-Stiftung aber nicht. Denn ein Argument kommt hinzu: Mit Stiftungsfonds ist die Ausschüttungsplanung deutlich schwieriger. Nehrhut möchte exakt 100.000 € ausschütten. Die Fondserträge müssen höher sein, um auch die laufenden Stiftungskosten zu begleichen. Wenn aber der Fonds genau 100.000 € ausschüttet, bleibt für die Kinder nicht genug über. Die Möglichkeit, dann Teile des Fonds zu verkaufen und diesen Erlös den Kindern zu geben, fällt aus. Das wäre dann „Substanzausschüttung“ – und die ist unzulässig.

Beide Vorschläge präsentiert nun Unternehmer Nehrhut seinem befreundeten Steuerberater. Der fühlt sich nicht richtig wohl dabei, denn eines fehlt ihm: Transparenz. Reichen die 2.800.000 € wirklich aus, um die 100.000 € ab sofort jährlich auszuschütten? Bank Nr. 1 hatte sich ja bereits kritisch dazu geäußert. Das aktuelle Zinsniveau ist viel zu niedrig. Natürlich könnten ertragsreichere Wertpapiere eingesetzt werden, nur das passt nicht zum gewünschten Risikoprofil. Der Steuerberater schaltet jetzt eine spezialisierte Kanzlei für Vermögensmanagement ein und diskutiert dort den Fall. Das Ergebnis: Der Kanzleiinhaber zeigt einen Weg auf, den weder Steuerberater noch die Banken gesehen haben. Er empfiehlt, zunächst den Vermögensstock der Stiftung zu stärken und die ersten drei Jahre auf Ausschüttungen zu verzichten. Dies lässt der Gesetzgeber zu, erst danach gilt das strengere Ausschüttungsgebot. Um den bedürftigen Kindern dennoch die 100.000 € zukommen zu lassen, sollte Nehrhut in diesen drei Jahren 100.000 € in „seine“ Stiftung spenden. Spenden haben nämlich die Eigenart, dass sie sofort wieder dem Stiftungszweck zugeführt werden müssen. Zwar „kostet“ das Nehrhut etwas mehr Geld (nämlich 3 x 100.000 €), doch das ist für ihn in Ordnung. Das Ziel ist erreicht: Nach diesen drei Jahren lässt sich das Stiftungsziel deutlich besser, wenn auch nicht ganz leicht, erreichen.

Erstmal auf Nummer Sicher

Für die ersten drei Jahre wird ein Portfolio überwiegend aus Pfandbriefen, ausgesuchten Unternehmensanleihen und „quasi-staatlichen Anleihen“ aus Einzeltiteln und kostengünstigen ETFs zusammengestellt. Die Kosten betragen inklusive Betreuungsvergütung gut 0,5 % pro Jahr. Nach dem dritten Jahr wird das Wertpapierportfolio neu justiert. Besonders muss dabei der Vermögenszuwachs im Stiftungsvermögen beachtet werden, denn bislang haben Nehrhut und die beiden Banken die Inflation außer acht gelassen. Wenn seine Kinder langfristig (eine Stiftung ist ja auf „ewig“ gegründet) versorgt werden sollen, müssen die 100.000 € auch steigen. Das Stiftungsvermögen soll real, nach Inflation, erhalten bleiben.

Bezüglich der Optimierung der steuerlichen Absetzbarkeit der 3.100.000 € (Dotation plus Zusatzspenden) wollen der Vermögensmanager und der Steuerberater noch einmal gemeinsam nachdenken. So könnten durch Umschichtungen im Vermögen der Anteil der Einkünfte, die der Abgeltungssteuer unterliegen, zu Gunsten der anderen Einkünfte verschoben werden. Dies hat dann auch im Privatvermögen einen positiven Effekt – und dieser Aspekt ist für Nehrhut von Bedeutung, auch wenn die Förderung der Kinder für ihn am wichtigsten ist.

Fazit: Stifter sollten sich bei der Suche ihres Vermögensverwalters ausschließlich an erfahrene Banken und Vermögensmanager wenden. Die „Hausbank“ ist – so die Erfahrung - häufig nicht der richtige Ansprechpartner.


Zum Autor:



Der Autor ist als Berater und Finanzplaner für mittelständische Unternehmer, Privatiers und Steuerberater tätig. Er leitet die Kanzlei für Vermögensmanagement im Institut für Qualitätssicherung und Prüfung von Finanzdienstleistungen GmbH, Hannover.