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Vermögen managen in der Stiftung

Vorsicht vor "konservativen" Vermögensverwaltungen

Die Vermögensanlage für Stiftungen gilt vielerorts als einfache Kunst. Stiftungsgelder müssen – so die landläufige Meinung – sicher angelegt werden. Es geht also „nur“ um eine konservative Kapitalanlage. Doch der Teufel steckt – wie so oft - im Detail, wie der Praxisfall zeigt



Fall aus der Praxis

Friederike Solventis (Name geändert) hat sich entschlossen, von ihrem Vermögen 300.000 € in eine neue Stiftung, die „Solventis-Stiftung“ einzuzahlen. Die 59-Jährige Unternehmerin ist kinderlos. Potenzielle Erben sind nicht vorhanden. Mit diesem Geld sollen Schulprojekte für Kinder gefördert werden. Alle (einkommens- und schenkungs-)steuerlichen Themen sind soweit geklärt, die weitere Umsetzung des Vorhabens kann also beginnen.

Mit der Vermögensverwaltung soll die Hausbank betraut werden. Daher wendet sich Frau Solventis an den Filialleiter vor Ort, der sie schon über mehr als 15 Jahre betreut. Er empfiehlt das Vermögensverwaltungsmandat „Konservativ“. Seine Argumente: Es handelt sich um eine bewährte Anlagestrategie seines Hauses, Frau Solventis braucht sich um nichts zu kümmern. In den Krisenjahren 2008 und 2009 habe sich das Produkt zudem bewährt. Alle Verluste waren temporärer Natur und sind längst ausgeglichen. „Top-Renditen können Sie nicht erwarten, dafür aber eine hohe Sicherheit – und Ihre Satzung fordert ja eine sichere Anlage ... “, so der Banker.

Frau Solventis ist mit der Beratungsleistung zufrieden und eröffnet daher als Stiftungsvorstand Konto und Depot bei dieser Bank. Kurze Zeit später wird die Unternehmerin von einer anderen Bank, zu der sie bislang keinen Kontakt pflegte, zu einem „Stifterfrühstück“ eingeladen. Das Thema dort: „Vermögensanlage in Stiftungen – eine Kunst in turbulenten Zeiten“.

Schon während des Vortrags wird sie nachdenklich. Etliche Aspekte sind für sie völlig neu, davon hatte ihr Filialleiter nicht gesprochen. Die Kernbotschaft des „Frühstücks“:
Vorsicht vor Vermögensverwaltungen, die für Privatanleger konzipiert sind! Solche Angebote können mit den Vorgaben des Stiftungsrechts kollidieren. Die Stiftungsaufsicht oder das Finanzamt würden eventuell bei einer Prüfung erhebliche Schwierigkeiten machen, die im Extremfall bis zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen könnten.

Die Referentin erläutert die Warnung ausführlich: Für einen Privatanleger ist es egal, ob die Erträge aus Kurssteigerungen oder aus Zins- oder Dividendenerträgen stammen. Nicht aber für Stiftungen. Da Vermögensverwaltungen in Kreditinstituten immer mehr in der Zentrale und nicht vor Ort gemanagt werden, hat der verantwortliche Manager nicht den konkreten Anleger, sondern die Anlage im Blick. Die vorgeschlagene Strategie wird also von hunderten, vielleicht tausenden Kunden gleichzeitig genutzt – und dies sind überwiegend Privatkunden und keine Stiftungen!

Das Problem: Eine Stiftung hat die Aufgabe, mit dem Vermögen Erträge zu erwirtschaften und dieses auszuschütten. Daher müssen sämtliche Anlageinstrumente auch Erträge erwirtschaften. „Ertragslose“ Anlagen sind nicht bzw. im begrenzten Maße zulässig. Wenn aber ein Vermögensverwalter z. B. im hohen Maße thesaurierende Anlagen einsetzt, werden Erträge stets wieder angelegt. Die Fachexperten sprechen dann von „Admassierung“, also der Anhäufung von Vermögen ohne Ausschüttung, und diese Admassierungen sind für Stiftungen nicht gestattet (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO).

Frau Solventis fragt die Referentin, ob das für ihre junge Stiftung auch gilt. Die Antwort lautet: Ja! Allerdings ist „das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen“. Die Abgabenordnung gestattet nämlich, im Jahr der Gründung und den Folgejahren sämtliche Erträge zur Stärkung der Kapitalbasis einzubehalten (§ 58 Nr. 12 AO). Glück für Frau Solventis.

Dennoch sollte Frau Solventis sofort einen kritischen Blick in das aktuelle Reporting der Vermögensverwaltung tätigen, so die Empfehlung. Dies tut sie auch und erkennt überschlägig, dass allein für 12 % Gold- und Silberzertifikate und andere Rohstoffzertifikate im Depot eingebucht sind. Hinzu kommen zwei Hedgefondszertifikate, die auch keine regelmäßigen Erträge erzielen. Zudem fällt Frau Solventis auf, dass gut 75 % Investmentfonds sind. Ob es sich dabei um ausschüttende oder sog. „thesaurierende“ Fonds handelt, kann sie nicht erkennen. Ein Anruf bei der Bank gibt Klarheit: Gut 40 % der Anlagen summieren ihre Erträge auf, schütten sie also nicht aus. Der Verdacht erhärtet sich also: das Angebot der Bank könnte für Privatkunden eine gute Wahl sein, für die Stiftung ist es eine schlechte Wahl. Auch wenn die Risikoklassifizierung und Ertragserwartung grundsätzlich passend war: Der Filialleiter hatte offensichtlich nur Halbwissen über Stiftungen.

Fazit: Stifterinnen, Stifter und Stiftungsvorstände sollten sich bei der Auswahl des Vermögensverwalters an erfahrene Stiftungsexperten wenden. Steuerberater sollten bei Stiftungen ebenso achtsam sein, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. Die Aussage, dass Stiftungen im Grunde nur eine konservative Anlagestrategie benötigen, ist falsch und kann zu erheblichen Problemen für die verantwortlichen Organe der Stiftungen – und deren beratende Begleiter - führen.